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   BFH, 02.02.1995 - XI R 62/94   

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https://dejure.org/1995,9590
BFH, 02.02.1995 - XI R 62/94 (https://dejure.org/1995,9590)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1995 - XI R 62/94 (https://dejure.org/1995,9590)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - XI R 62/94 (https://dejure.org/1995,9590)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 02.02.1995 - XI R 62/94
    Der Vertretungszwang gilt nach dem Gesetz für das gesamte Revisionsverfahren und damit auch für die Begründung der Revision (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).
  • BFH, 15.02.1991 - IV R 114/90

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Notwendigkeit der Vertretung durch einen

    Auszug aus BFH, 02.02.1995 - XI R 62/94
    Die unwirksame Revisionsbegründung des Klägers selbst konnte durch die nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingegangene Verweisung darauf durch den Prozeßbevollmächtigten des Klägers nicht geheilt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Februar 1991 IV R 114/90, BFH/NV 1992, 481).
  • BFH, 10.10.2002 - VII B 15/02

    Unwirksame Prozesshandlung, Genehmigung

    Zwar gilt der Vertretungszwang, wonach sich vor dem BFH jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine sonst in § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes i.V.m. § 62a FGO genannte Person als Bevollmächtigten vertreten lassen muss, für das gesamte Beschwerdeverfahren, mithin auch für die Einreichung der Beschwerdebegründung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 1995 XI R 62/94, BFH/NV 1995, 818).
  • BFH, 23.08.2000 - III S 9/00

    Wiedereinsetzung nach Verwerfung der Revision

    Der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG angeordnete Vertretungszwang vor dem BFH bezieht sich jedoch nicht nur auf die Einlegung, sondern auch auf die Begründung der Revision (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1995 XI R 62/94, BFH/NV 95, 818; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 19).
  • BFH, 22.11.2001 - I B 103/01

    NZB; Beschwerde

    Dies gilt nicht nur für die Einlegung eines Rechtsmittels (hier der Beschwerde), sondern auch für dessen Begründung (vgl. zu Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs BFH-Beschlüsse vom 23. August 2000 III S 9/00, BFH/NV 2001, 63; vom 2. Februar 1995 XI R 62/94, BFH/NV 1995, 818).
  • BFH, 18.10.1995 - V R 19/95

    Einlegung der Revision wegen des Fehlens von Gründen im Urteil

    Er führt jedoch nicht dazu, daß die Entscheidung des FG nicht mit Gründen i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO versehen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1995 XI R 62/94, BFH/NV 1995, 818; vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179).
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